Die Wohnsitzänderung sollte weit oben auf der Umzugs-Checkliste stehen
Bevor man sich bei einem Umzug endlich an die Arbeit machen kann, empfehlen Experten Verbrauchern dringend die Aufstellung eines Umzugsplans. Dieser Rat hat durchaus seine Berechtigung, denn es gibt immer wieder etliche mehr oder weniger wichtige Dinge, die plötzlich und trotz aller vermeintlich guten Vorbereitung vergessen wurden und im weiteren Verlauf zu Problemen führen können. Manches Versäumnis kann gar finanzielle Auswirkungen haben. In diese Umzugssparte fällt zum Beispiel die verspätete Kündigung eines Internetanschlusses. Ist bereits ein neuer Anschluss bestellt, der alte aber noch nicht gekündigt, finden sich Bürger schlimmstenfalls in der unschönen Situation wieder, vorübergehend für zwei Tarife Gebühren zahlen zu müssen.
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Klare Ansagen zur Meldefrist durch den deutschen Gesetzgeber
Zumindest auf dem Papier können Kosten auch dann entstehen, wenn Bürger nicht rechtzeitig das Formular für die Wohnsitzänderung beim jeweils zuständigen Einwohnermeldeamt einreichen. Der Gesetzgeber sieht für die Ummeldung des Wohnsitzes in Deutschland normalerweise nur eine Frist von sieben Tagen vor. Gemeint ist mit dieser Frist, dass die Wohnsitzänderung spätestens sieben Tage nach dem tatsächlichen Einzug in die neue Wohnung angemeldet werden muss. Es kann in diesem Punkt jedoch zumindest in gewisser Entwarnung ausgesprochen werden. Denn wenn Neubürger ihr Formular für die Wohnsitzänderung nicht rechtzeitig bei der zuständigen Behörde einreichen, bedeutet dies nicht automatisch, dass Versäumnisgebühren erhoben werden. Für die Meldestellen bedeutete dies früher oftmals einen zusätzlichen Aufwand, der nicht immer in einem sinnvollen Verhältnis zu den Einnahmen für die Einwohnermeldeämter stand. Der Gesetzgeber hat die Vorgaben zur Wohnsitzänderung schon vor einigen Jahren gelockert. Mussten Mieter etwa lange Zeit eine Bescheinigung des Vermieters oder Verwalters zum Einzugstermin mit dem Wohnsitzänderungs-Formular einreichen, ist dies mittlerweile nicht mehr erforderlich.
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Verspätete Wohnsitzänderung ist kein Beinbruch
Die Behörden verlassen sich schon seit langem auf die Angaben der Besucher, die sich ummelden möchten. Wer zu spät dazu kommt, die Wohnsitzänderung vorzunehmen, ist also vor Ort beim Amt nicht gezwungen, das wahre Einzugsdatum zu nennen. Und selbst wenn man einen Termin nennt, der jenseits der Siebe-Tage-Frist liegt, wird der Sachbearbeiter eher selten mit Strafen drohen. Die Wohnsitzänderung zu spät durchzuführen, ist ohnehin ein Dilemma, das vor allem für die Bürger selbst zu Problemen führen kann. Denn die An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist nicht nur mit Blick auf den Wohnsitz selbst von Bedeutung. Vielmehr ist die Abgabe vom Formular für die Wohnsitzänderung auch die Grundvoraussetzung für manch andere Ummeldung bei Behörden. Zum Beispiel für den Gang zum Straßenverkehrsamt, um das eigene Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug vom alten auf den neuen Wohnort ummelden zu können.
Nicht nur das Einwohnermeldeamt muss rechtzeitig informiert werden
Und natürlich wollen auch die Finanzämter, die Arbeitgeber und nicht zuletzt Banken und Versicherungen so früh wie möglich über die Wohnsitzänderung informiert werden. Viele Unternehmen bieten ihren Kunden bereits über die Internetseiten ein virtuelles Formular, mit dem Verbraucher den neuen Wohnsitz mitteilen können. Auch die Behörden machen es den neuen Bürgern längst wesentlich leichter, wenn es um die Wohnsitzänderung geht. Nicht nur, dass Internetnutzer das Formular für das Ummelden online herunterladen und in Ruhe zu Hause ausfüllen können, um den Stress beim Behördentermin zu verringern. Auch informieren die Einwohnermeldeämter darüber, welche Stellen zuständig sind wann Sprechstunden stattfinden. Vor allem in großen Städten lohnt sich der Blick auf Behörden-Internetseiten, weil nicht immer eine einzige Anlaufstelle zuständig ist. Häufig befinden sich in den Ortsteilen oder Bezirken der Metropolen kleinere Nebenstellen, bei denen Einwohner die Wohnsitzänderung mitteilen und das zugehörige Formular einreichen können.
Online-Wohnsitzänderung erleichtert den Umzug spürbar
Das Internet hat das Leben der Bürger auch hinsichtlich der Wohnsitzänderung in erheblicher Weise vereinfacht. Hilfreich ist etwa der Service einfach-ummelden.de. Dort müssen Nutzer lediglich ein Benutzerkonto anlegen, für das neben dem Benutzernamen und einem Passwort nur eine gültige E-Mail-Adresse benötigt wird. Im weiteren Verlauf müssen die Verbraucher zur Wohnsitzänderung nur einmal ein Formular im Portal ausfüllen. Immer mehr Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Branchen erkennen den Nutzen des Angebots einfach-ummelden.de, der sowohl für die Firmen als auch die Kunden – also die Nutzer des Portals – nur allzu deutlich auf der Hand liegt: Die Wohnsitzänderung muss nicht mehr mühsam Schritt für Schritt über das jeweilige Formular der Unternehmen vorgenommen werden. Verbraucher können im besten denkbaren Fall auf einen Schlag Krankenkassen, Versicherungen, Banken, Strom- und Gasanbieter, Telekommunikations-Partner und sogar Vereine oder Versandhandelsunternehmen über die Wohnsitzänderung in Kenntnis setzen. Dafür müssen Sie lediglich Ihren alten und neuen Wohnort und zudem die aktuellen Kontaktdaten eingeben bei der Registrierung. Und es kostet Sie keinen Cent, wenn Sie Ihre Umzugsmitteilung online ohne Umwege absenden.
Einfach-ummelden.de hilft bei der Erstellung der Formulare für die Wohnsitzänderung
Auch wenn die Zahl der Partnerunternehmen des Online-Ummelde-Angebots gibt, kann es vorkommen, dass Sie Ihr Wohnsitzänderung-Formular nicht direkt an alle Adressaten verschicken können. Für diesen Fall können Sie sich über das Portal zügig ein eigenes Formular mit Ihren persönlichen Angaben erstellen lassen, das Sie anschließend entweder an die betreffenden Unternehmen faxen oder per Mail versenden können. Noch bequemer können Sie Ihre Wohnsitzänderung heute eigentlich gar allen wichtigen Ansprechpartner kundtun. Einzig bei Behörden kommen Sie nach wie vor nicht umhin, während der Sprechzeiten vorstellig zu werden. Selbst in den wenigen deutschen Städten, in denen Sie den ersten Schritt zur Ummeldung per Post oder Mail vornehmen können, ist der Ortstermin obligatorisch. Denn die Wohnsitzänderung muss auch im Personalausweis oder dem Reisepass vermerkt werden.
Ummeldung kann bei Vorlage einer Vollmacht vielfach im Auftrag erfolgen
Und diese Arbeit wird trotz des technischen Fortschritt auch weiterhin von den Mitarbeitern der Meldebehörden erledigt. Allerdings sein nochmals erwähnt, dass die Wohnsitzänderung mit Formular auch im Auftrag durch Dritte erfolgen kann, wenn Sie selbst vielleicht noch mitten in der Umzugsarbeit stecken und Ihnen schlicht die Zeit für den Ausflug zum Einwohnermeldeamt fehlt. Neben den gültigen Ausweisdokumenten (im Falle eines Reisepasses samt der letzten Meldebescheinigung) der umzumelden den Personen müssen Sie in diesem Fall zusätzlich zum Formular zur Wohnsitzänderung auch eine Vollmacht mitbringen. Aus diesem Schreiben muss eindeutig hervorgehen, dass die Person mit der Ummeldung beauftragt wurde. Dann kann auch die Umschreibung direkt erfolgen, ohne dass Sie nochmals bei der Meldestelle erscheinen müssen.
Die Anforderungen an Verbraucher, die mittels Formular ihre Wohnsitzänderung abarbeiten wollen, sind im Grunde immer dieselben. Der einzige wirkliche Unterschied zwischen Behörden und Unternehmen aus den verschiedenen Bereichen des alltäglichen Lebens besteht darin, dass Bürger die Wohnsitzänderung bei Banken und anderen Firmen bequem online übermitteln kann. Behörden bestehen größtenteils weiterhin darauf, dass die Ummeldung oder Anmeldung persönlich geschieht.

